Die Kripo rät … EnEV  KfW fördert Sanierung

Weblinks für Bauherren und Modernisierer Donnerstag, 02. Juni 2011

Energieeffzient Sanieren

Neue Fenster sparen Geld.

Es gibt gute Gründe, warum sich der Fenstertausch lohnt. Attraktive Förderprogramme reduzieren die finanzielle Belastung des Kunden beim Kauf neuer Fenster.

Ein Fenstertausch kostet nicht die Welt – kann aber durchaus einige Tausend Euro an Investitionen erfordern. Gleichzeitig sind neue Fenster energieeffizient: Sie senken den CO2-Ausstoß und schützen das Klima. Neue Fenster sparen zudem Geld. Gebäudemodernisierer können und sollen die diversen Fördertöpfe in Anspruch nehmen, um ihre finanzielle Belastung zu verringern.

Nutzen Sie staatliche Förderprogramme für Renovierung, Neubau, Aus- und Umbau.

EnEV

Die Energieeinsparungsverordnung, kurz EnEv, ist Teil des Baurechts und setzt Standards für den Betriebsenergieverbrauch von Wohn-, Büro- und Betriebsgebäuden. So löst die EnEV die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab und fasst sie zusammen. Neu ist dabei insbesondere die Anforderungen an den Wärmeschutz im Sommer und die Berücksichtigung solarer Wärmegewinnung -- Verordnungstext

Sicherheitstechnik für Türen und Fenster

Tipps der Kriminalpolizei gegen Einbruch und DiebstahlDie Einbruchschutznormen EN 1627-1630 regulieren die Widerstandsfähigkeit gegen Einbrüche in Form von Wiederstandsklassen WK 1 - WK6. Entscheidend für die jeweilige Widerstandsklasse ist, wie lange ein Fenster oder eine Haustüre einem Einbruchsversuch stand hält. Geprüfte Fenster und Türen, die durch Rahmen, Beschlag, Verglasung und Schloss, die mit WK2 ausgewiesen sind, gelten heute als guter Einbruchschutz. … Tipps der Kriminalpolizei gegen Diebstahl & Einbruch

Energieausweis

Der Energieausweis bewertet ein Gebäude nach seinem Energieverbrauch. Die Ausstellung des Energieausweises wird in der Energieeinsparungsverordnung (EnEV, s.o.) geregelt. Der Energieausweis muss dem Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums auf Verlangen zugänglich gemacht werden, damit ein Bild der Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes entsteht. Der Wert des Energieverbrauchskennwerts wird aus den tatsächlich entstandenen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre berechnet.